Olymp-Bezner-Stiftung für bedürftige Kinder und Jugentliche
20. November 2008
PRESSEMITTEILUNG
OLYMP-Bezner-Stiftung für bedürftige Kinder und Jugendliche
Bietigheimer Hemdenhersteller stellt eine Million Euro Stiftungskapital bereit
„Geben ist weit seliger denn Nehmen!“, sagte sich Eberhard Bezner, der Initiator der neuen OLYMP-Bezner-Stiftung. Gemeinsam mit seinem Sohn Mark Bezner und seiner Tochter Birgit Bezner-Fischer rief nun der langjährige Geschäftsführende Gesellschafter der OLYMP Bezner GmbH & Co. KG dieses weltweite Hilfsprojekt für Kinder und Jugendliche durch die OLYMP-Bezner-Stiftung ins Leben.
Bereits seit mehreren Jahrzehnten fördert der Unternehmer Eberhard Bezner konsequent und nachhaltig ein Krankenhaus für aidskranke Frauen und Kleinkinder in Thailand sowie eine katholische Missionsschule für Waisenkinder im Grenzgebiet zu Myanmar (Burma). „Mir und meiner Familie ist es während des gesamten Lebens immer sehr gut gegangen. Deshalb möchte ich nun einen Teil dieser Wohltaten an bedürftige Menschen zurückgeben“, sagt Eberhard Bezner zur Begründung seines sozialen Vorhabens.
Gleichzeitig unterstützt sein Sohn Mark Bezner, ebenfalls Geschäftsführender Gesellschafter der OLYMP Bezner GmbH & Co. KG, der mit einer Brasilianerin verheiratet ist und selbst vier Kinder hat, das Schul- und Ausbildungszentrum „Ação Social Nossa Senhora de Fátima“, das sich für benachteiligte Jugendliche aus mittellosen Familien und für bedürftige Straßenkinder in Brasiliens Millionenmetropole Sao Paolo einsetzt. Zusammen mit seiner Familie fördert Mark Bezner zudem das außergewöhnliche Berufsbildungsprojekt ”Open Door” in Sao Paolo/Brasilien, in dem arme, körperlich behinderte und/oder blinde Menschen in den Grundfertigkeiten der englischen Sprache und der Computertätigkeiten ausgebildet werden, um ihnen die Eingliederung und Teilnahme in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.
Die jüngste und erfolgreiche karitative Aktion der Firma OLYMP Bezner GmbH & Co. KG war gemeinsam mit der Stuttgarter Porsche AG die wesentliche Beteiligung am herausragenden Benefiz-Open-Air-Konzert der bekannten Rock- und Pop-Band PUR am 20. September 2008 am Bietigheimer Viadukt unter dem Motto: „Wir wollen helfen!“, bei dem insgesamt 300.000 Euro für soziale Zwecke in Bietigheim und Umgebung erzielt wurden.
Das Land Baden-Württemberg hat durch das Regierungspräsidium Stuttgart die OLYMP-Bezner-Stiftung als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bietigheim-Bissingen bereits am 21. Juli 2008 als rechtsfähig anerkannt. Der Zweck der OLYMP-Bezner-Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von Tagesstätten, Wohnheimen und Kliniken für Kinder und Jugendliche im In- und Ausland sowie von Kindern und Jugendlichen, deren Erziehung, deren Gesundheit und/oder deren Bildung weltweit gefördert werden soll. Soweit nicht durch Satzung der OLYMP-Bezner-Stiftung festgelegt, sollen im Einzelnen das Kuratorium und der Vorstand entscheiden, auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.
Das Vermögen der Stiftung besteht seit dem Zeitpunkt ihrer Errichtung mit der Eintragung in das Stiftungsverzeichnis am 15. September 2008 aus einer Million Euro in bar. Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten. Die Erträge aus den Vermögenswerten sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden. Dasselbe gilt auch für finanzielle Spenden, die der OLYMP-Bezner-Stiftung zu diesem Zweck künftig zugewendet werden.
Das Kuratorium setzt sich aus den Gründungsmitgliedern Eberhard Bezner, Mark Bezner und Birgit Bezner-Fischer zusammen. Als zusätzliche Mitglieder, die als externe Vertreter des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Interessen mitwirken, wurden der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht und der Erste Bürgermeister der Stadt Bietigheim-Bissingen, Kurt Leibbrandt, bestellt. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig und beschließen insbesondere über die Vergabe der Fördermittel und kontrollieren die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung.
Zum Vorstand der OLYMP-Bezner-Stiftung wurden für fünf Jahre der Kaufmännische Direktor der OLYMP GmbH & Co. KG, Mathias Eggle, sowie der ehemalige Kaufmännische Direktor, Wolfgang Dirszus, bestellt. Der Vorstand vertritt die Stiftung und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und der Stiftungssatzung in eigener Verantwortung.
OLYMP-Bezner-Stiftung – Projekte 2008/2009
1. Projekt Thailand
Bereits seit 2001 engagiert sich Eberhard Bezner für ein sehr umfangreiches soziales Projekt im Grenzgebiet zwischen Thailand und Burma (Myanmar). Auf persönliche Anregung des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel versucht Eberhard Bezner zusammen mit der Krankenschwester Inge Sterk aus Villingen-Schwenningen ein Stück Menschlichkeit zu diesen Menschen zu bringen. Nachdem er erfahren hatte, dass die Krankenschwester und Hebamme bereits ihre gesamten Ersparnisse für eine Flüchtlingsklinik ausgegeben hatte, in welcher zahlreiche Minenopfer und Aidskranke behandelt werden, entschloss er sich spontan, mit Geld- und Sachspenden zu helfen.
Durch Krieg und Militärherrschaft in Burma schwer beeinträchtigt, flüchten viele verfolgte und mittellose Menschen schon seit mehr als 20 Jahren aus Burma ins relativ sichere Grenzgebiet zu Thailand. Die Opfer des Systems haben oftmals Verletzungen, Krankheiten wie Malaria oder Tuberkulose sowie insbesondere die Frauen auch brutale Vergewaltigungen erlitten. Sie sind meist Drogenopfer und/oder sie haben Aids. Oft sind es auch infizierte ehemalige Prostituierte aus den Großstädten und Tourismuszentren Thailands mit ihren meist kranken Kindern. In dieser Klinik gibt es nun eine Entbindungsstation und Beratung für die Frauen zur Empfängnisverhütung und Familienplanung. Darüber hinaus werden grundsätzlich all die Menschen behandelt, welche medizinische Hilfe dringend benötigen. Außer dieser Hilfe vor Ort werden so genannte Backpack-Medics oder Rucksack-Ärzte ausgebildet, die als medizinische Helfer und mit Medikamenten versehen in die Dörfer der Umgebung ziehen und versuchen, die Menschen dort weitestgehend ärztlich zu versorgen.
2. Projekt Burma/Myanmar
Eberhard Bezner setzt sich außerdem gemeinsam mit dem Bietigheimer Arzt, Dr. med. Wassilios Amanatidis, in Kyauktan nahe der Hauptstadt Rangoon/Burma (Myanmar) für die Unterhaltung und Instandhaltung eines von einem katholischen Priester geführten Kinderheims für die Erhaltung, Erziehung, Betreuung und Ausbildung von circa 65 elternlosen Kindern und Jugendlichen ein. Dieses Projekt wurde bisher zusammen mit weiteren deutschen Unternehmern durchgeführt, die ein kleines Werkstattgebäude samt Ausrüstung errichten ließen, um den Kindern eine handwerkliche Berufsausbildung zu vermitteln.
Die praktische Hilfe umfasste auch zahlreiche medizinische gesundheitliche Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung durch Dr. Amanatidis und seine Helfer vor Ort. So wurde im Interesse der grundsätzlichen Hygiene eine neue Sanitäranlage errichtet. Weiterhin war für die möglichst keimfreie Trink- und Brauchwasserversorgung eine ausreichende Wasserzufuhr und -ableitung erforderlich. Deshalb baute der damalige Textilfertigungsbetrieb der OLYMP Bezner GmbH & Co. KG in Rangoon die Wasserversorgung für das Waisenhaus komplett aus. Dazu gehörten auch neue Plastikrohre, eine leistungsfähige Pumpe, ein starker Generator für die häufigen und langzeitigen Stromausfälle sowie ein 3000 Liter Wasser-Plastik-Tank. Eine Wasseraufbereitungsanlage für sauberes Trinkwasser wurde als Spende gleichfalls zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird seither für die Kinder und Jugendlichen auf eine ausgewogene, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung geachtet, um Mangelerkrankungen und Unterernährung vorzubeugen. Durch den Zyklon/Wirbelsturm „Nargis“ im Mai 2008 wurde ein Großteil des Kinderheims zerstört und muss nun wieder aufgebaut werden.
3. Projekt Brasilien I „Open Door“
Mark Bezner und seine Familie unterstützen das außergewöhnliche Berufsbildungsprojekt ”Open Door” des spastisch gelähmten Gustavo Pimenta in Sao Paolo/Brasilien, in dem arme, körperlich behinderte und/oder blinde Menschen in den Grundfertigkeiten der englischen Sprache und der Computertätigkeiten ausgebildet werden, um ihnen die Eingliederung und Teilnahme in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. In dieser Einrichtung, die von zahlreichen in- und ausländischen Sponsoren unterstützt wird, werden zum Beispiel die blinden Auszubildenden in der Braille-Schrift am Computer unterrichtet. Dabei handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation, die 60 bis 120 Personen für eine förderliche Maßnahme aufnehmen kann.
4. Projekt Brasilien II „Hilfswerk Nossa Senhora de Fátima“
Das Hilfswerk Nossa Senhora de Fátima wurde bereits 1970 von einem italienischen Franziskaner-Mönch namens Fratre Saveiro gegründet, der in Brasilien „Frei Xavier“ (also Bruder Xavier) genannt wurde. Sein erstes Werk war der Bau einer katholischen Kirche, um die Gemeinde an den christlichen Glauben zu binden. In diesem Zusammenhang reiften auch die Ideen für das Projekt des sozialen Hilfswerks „Ação Social Nossa Senhora de Fátima“ mit dem Ziel, jungen und bedürftigen Jugendlichen aus der Umgebung praktisch und aktiv zu helfen, also Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Das Hilfswerk umfasst heute mehrere Aufgabengebiete mit dem Ziel, der Bevölkerung zu helfen, mit der Absicht, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und zwar von seiner Kindheit durch die Jugendjahre bis zum Erwachsenen als zukünftiger verantwortlicher Bürger. Mit Gründung seines Hilfswerks maß Bruder Xavier besondere Bedeutung der Bildung der intellektuellen, beruflichen und moralischen Werte der Kinder und Jugendlichen bei, um ihnen so die Voraussetzungen für ein besseres und glücklicheres Leben zu geben, damit sie zu einer gerechteren Gesellschaftsordnung in Brasilien beitragen können.
Das Hilfswerk hat seither die folgenden Einsatz-Schwerpunkte mit der Kindergrippe Nossa Senhora de Fátima, der Berufsschule Nossa Senhora de Fátima und der Berufsschule Meister Christus entwickelt. Es finanziert sich heute aus Spenden und aus den Einnahmen einer Bäckerei, eines metallverarbeitenden Betriebes und einer Druckerei. Insgesamt werden 1.500 Kinder und Jugendliche in zwei Schichten und in 17 Lehrgängen ausgebildet. Das vielfältige Lehr- und Ausbildungsprogramm umfasst verschiedene Kurse und Arbeitsinhalte wie Moral-, Sozial- und Staatsbürgerschaftskunde, Sozial- und Gemeindehilfe, Handelskunde, Radio- und Fernsehtechnik, Automechanik, Dreherei (CNC), Elektrotechnik, Zuschnitt und Näherei, Wirtschaftskunde, Haushaltswissenschaft, Krankenpflege, Gymnasialreife, Mechanik, Sekretariat, Datenverarbeitung, Telekommunikation und Buchdruckkunst.
Die Ausbildung ist kostenlos für die Jugendlichen frei nach Bruder Xaviers Motto: „Lieber dem Menschen den Fischfang lehren, als ihm die gefangenen Fische zu schenken.“ Die jungen Menschen in einem Beruf auszubilden und ihnen die Möglichkeit für die Gründung eigener Kleinbetriebe und Existenzen zu geben, steht daher im Einklang mit dem modernen Wirtschaftssystem unserer Zeit. Die Jugendlichen werden insbesondere aus jenen Familien der Umgebung ausgesucht, deren begrenztes Monatseinkommen 350 US-Dollar nicht übersteigt.
Darüber hinaus möchte das Hilfswerk noch ein weiteres Vorhaben künftig in die Tat umsetzen und eine Grundschule für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren einrichten. Damit wäre die Betreuung der Kinder vom 1. bis 7. Lebensjahr in der Kinderkrippe möglich, vom 7. bis 14. Lebensjahr in der Grundschule und vom 14. bis 20. Lebensjahr in den verschiedenen Bereichen der Berufsschule.
Zweck und Sinn der rechtsfähigen Stiftung nach BGB
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Eine Stiftung hat nach § 80 ff. BGB in der Regel eine Satzung, die u. a. die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in der Bundesrepublik Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso – allgemeiner – auch die Hergabe von Vermögenswerten, hier insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder (hier Baden-Württemberg), insbesondere aber auch das Steuerrecht, machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, darunter einige, die für Interpretationen und Ermessenspielräume der damit befassten Behörden offen sind. Es gibt für diesen Zweck keine obligatorischen Muster- oder Standardsatzungen. Der Gestaltungswille jedes Stifters ist gefordert, um die Vorteile dieses Instruments gemeinnützigen Handelns auszuschöpfen. Gründliche konzeptionelle Vorarbeiten und eine engagierte Geschäftsführung sind unabdingbar.
Rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird errichtet durch
– staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Landes (Baden-Württemberg), in dem die Stiftung ihren Sitz hat (§ 81 BGB).
Diese Stiftung des bürgerlichen Rechts ist in den §§ 80 ff. BGB geregelt. Weitere Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der Länder. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten, die folgende Normen zu enthalten hat:
– den Namen der Stiftung
– den Sitz der Stiftung
– den Zweck der Stiftung
– das Vermögen der Stiftung
– die Bildung des Vorstands der Stiftung (§ 81 Abs. 1 BGB).
Wird die Stiftung – wie meist – zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken errichtet, muss die Satzung weitere eindeutige Angaben enthalten, etwa zur Art der Zweckverwirklichung und zur Vermögensbindung für steuerbegünstigte Zwecke. Die Satzung kann darüber hinaus weitere Regelungen enthalten, z.B. zur Bildung weiterer Organe, wie beispielsweise eines Stiftungsrates, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder eines Kuratoriums oder auch zur Art der Vermögensverwaltung.




